
Aktuelles
Elektronische Patientenakte (ePA)
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit besteht ab dem 01.10.2025 die Verpflichtung für uns, die ePA zu nutzen. Wir Ärzte müssen ab dem Zeitpunkt Arztbriefe und Befund-
berichte in die ePA einstellen, wenn wir sie in der aktuellen Behandlung erheben und Sie als Patient der Einstellung in die ePA nicht widersprechen.
In Zukunft kann in der ePA eine psychische Erkrankung sichtbar sein:
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Durch Dokumente, die von den Psychiatern und Psychotherapeuten oder einer psychosomatischen Klinik/Psychiatrie eingestellt werden.
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Durch Psychopharmaka, die in der Medikationsübersicht erscheinen: Diese speisen sich automatisch aus den E-Rezepten und können von Seiten des Patienten auf Ebene einzelner Einträge nicht bearbeitet werden.
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Durch die Abrechnungsdaten der Krankenkassen, die automatisch in die ePA eingepflegt werden, auch sie enthalten Hinweise auf eine psychische Erkrankung.
Bei psychischen Erkrankungen sind Ärzte, Psychotherapeuten und Institutionen verpflichtet, vor dem Hochladen von Dokumenten in die ePA ausdrücklich auf die Widerspruchsrechte hinzuweisen. Als Patient können Sie also dem Einstellen aller Dokumente mit Bezug auf die psychische Erkrankung widersprechen. Ein Zugriff z.B. über Ihre ePA-App auf entsprechende Dokumente ist dann nicht mehr möglich. Weiterhin erfolgt -wie bisher- eine lokale Dokumentation in der Praxissoftware Ihres Arztes. Durch Ihren Widerspruch, Dokumente in die ePA hochzuladen, wird es somit nicht zu einer Verschlechterung der bisherigen Behandlung kommen.
Widerspruchmöglichkeiten bestehen:
- Bei der Krankenkasse, die Sie auch über alle nachfolgenden Möglichkeiten des Widerspruchs berät.
- In der ePA-App Ihrer Krankenkasse
- Bei der Ombutsstelle, die durch Ihre Krankenkasse erfragt werden kann.
Dadurch können Sie z.B. das Einstellen von Dokumenten durch Ärzte steuern, der Einstellung von Abrechnungsdaten durch die Krankenkassen steuern, den Zugriff einzelner Ärzte oder Institutionen auf die ePA einschränken.
Auch die Teilnahme am digitalen Medikationsprozess sowie Einstellen von Daten der E-Rezepte können Sie durch die ePA-App bzw. durch Ihre Ombutsstelle steuern.